Polystoned - the art of collecting

Normale Version: Tipps und Erfahrungen mit Zoll und Versand
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SERVUS

habe nichts bezahlt, da die Rechnung ca. Eine Woche später kam, dann eben Einspruch eingelegt und nach ca. zwei Wochen kam dann der erwähnte Brief mit der fehlerhaften Zollanmeldung, und eben die Kelsterbach Adresse, per Post.


(29.09.2015 16:37)Morkhero schrieb: [ -> ]dazu @Pielandreas

Du hast also die Rechnung sofort bezahlt und DANN Einspruch erhoben ?
Hast du übrigens die Adresse genommen die oben da drauf steht mit Kelsterbach ? Wie lange hat diese Antwort darauf ansich gedauert ?


Ich kann denen ja nun nicht noch einen Einspruch für die Bilder auf den Tisch hauenVerdutzt. Höchstens jetzt für die Powergirl Rechnung und die Vampirella PF ....
Ärgert mich gerade alles ... da hätte ich wohl einfach ein Schreiben machen sollen für alle Teile mit Einspruch.
Servus,

Auf jeden Fall ist das auch für andere interessant, Beträge zurück gefordert habe ich allerdings noch nicht, das dürfte wohl schwieriger werden.

Auf jeden Fall Einspruch so einlegen:

Zitat:Betreff: Einspruch gegen die Zollrechnung

Sehr geehrte Mitarbeiter/in,

hiermit lege ich Einspruch gegen die Rechnungsnummer: XXXXXXX ein.

Ich habe Sie nicht mit der Verzollung des Paketes beauftragt und werde den Betrag auch nicht bezahlen, die Verbraucherzentrale steht da ganz auf meiner Seite, Zitat:

Für Pakete, die per Luftfracht aus den USA versandt und hier von privaten Speditionsunternehmen zugestellt werden, müssen die Empfänger nur
dann Zoll bezahlen, wenn sie das Unternehmen vorher ausdrücklich mit der Verzollung beauftragt haben. "Verbraucher, die keine Vollmacht erteilt und dennoch Zollabgaben gezahlt haben, sollten diese zurückfordern", so Ute Klaus, Juristin bei der Verbraucher-Zentrale Hessen e. V.

Ich habe Sie nicht beauftragt, noch habe ich dies bei der Paketannahme gemacht!
Anhang ist beigeheftet. Deswegen sende ich Ihnen hiermit die komplette Zollrechnung an Sie zurück.

Mit freundlichen Grüßen

Dann hefte ich noch das PDF dran und ab die Post.

Fedex hat den Zollbetrag für dich vorausbezahlt, wenn die aber keinen Auftrag von dir haben, bleiben die auf den Kosten sitzen.

(29.09.2015 17:55)Morkhero schrieb: [ -> ]Also wenn das was pielandreas da macht wirklich generell klappt müsste das hier ja eigentlich ALLE interessieren welche nicht gerade "Kunde" bei Fedex sind.

Immerhin würde das bedeuten das eine Direktbestellung dann gar nicht mehr so teuer wäre. Ich komme mir nur irgendwie so vor als würde ich was "böses" machen, wenn ich so in Einspruch gehe. ^^


Ok also muss nun wie gesagt nur noch geklärt werden: Adresse und ob der Betrag vorher gezahlt werden muss. Ok und vielleicht ob man von dem ganzen Fedex Zeugs bei seinem Einspruch eine Kopie mit beilegen muss oder ob in dem Schreiben lediglich das von der PDF (siehe Terminator Print Thread ) rein muss und eben die einzelnen Rechnungsnummern.

Wäre doch ganz nett wenn man das hier allgemein klären könnte. Und wenn Fedex das Geld zurücküberweist (wenn klar ist ob man vorher zahlen muss).... woher bekommen die ihr Geld ? Holen die sich das im Nachhinein von Sideshow oder bleiben die auf den Kosten sitzen.?
Da kommt nichts weiteres nicht das erste mal bei mir, die haben von dir keinen Auftrag bekommen, also haben sie auch nicht das Recht das Geld von dir zu holen.

(29.09.2015 17:58)Vowrawn schrieb: [ -> ]Kann mir nicht vorstellen, dass Zoll & Efumst. nicht gezahlt werden müssen, nur weil Fedex eine fehlerhafte Rechnung ausgestellt hat. Da wird dann schon eine neue Rechnung kommen.
Sicherlich wird sich was ändern, ne Zeit lang durfte ich immer beim Fahrer bezahlen, hat sich in letzter Zeit aber wieder geändert, anscheinend lernen die nichts daraus, gut für mich Blumen

Jedenfalls freu ich mich immer wenn der FEDEX Fahrer kein Geld will 1grin

(29.09.2015 18:09)Morkhero schrieb: [ -> ]Das "fehlerhaft...." ist nur so geschrieben.

Hier mal der Link den Pielandreas nannte : http://www.gummihai.net/wp-content/uploa...m58_03.pdf


Es geht um die Verzollungsvollmacht.... und die hat Fedex von uns nicht erhalten. So wie es da steht bleibt Fedex dann wohl auch auf den Kosten sitzen.


Ich komme mir halt nur etwas schäbig vor ^^ Und die Frage ist was passiert wenn das immer mehr Leute so machen. Fedex wird irgendwann darauf sicherlich reagieren.
Nein, direkt an FEDEX senden, wie oben beschrieben



(29.09.2015 18:20)Morkhero schrieb: [ -> ]Nochmal durchgelesen ..... wenn ich jetzt richtig lese muss man das Geld vom Zollamt einfordern ? und Lediglich die Bearbeitungsgebühr kann man von Fedex holen ?


Äh heisst das man schreibt jetzt einen Brief an das Hauptzollamt Köln Zollamt Flughafen ??? aaarg


Naja pielandreas wird das sicher nochmal hier aufklären können ^^
FEDEX hat den Zollbetrag bezahlt für dich 1great , die haben aber absolut keine Vollmacht, außer du hast dich am Telefon oder bei einer Email gemeldet, das sieht es anderes aus.



(29.09.2015 18:23)Vowrawn schrieb: [ -> ]Also reicht im Endeffekt die Begründung zur Nichtzahlung der Fedex Rechnung, dass kein Auftrag zur Zollabwicklung vom Empfänger erteilt wurde. Eine angeblich fehlerhafte Zollrechnung müsste dann nicht mal angeführt werden oder?
Nur wird FedEx dies sehr wahrscheinlich an das zuständige Zollamt weiterleiten, um die im Voraus gezahlten Gebühren zurück zu fordern? Von irgendwo her müssen die Ihre Kohle auch wiederholen, folglich sollte irgendwann Post vom Finanzamt/Zoll beim Paketempfänger eintrudeln.
Der Zoll hat sein Geld bekommen, also gibt es auch keine Steuerschuld!

(29.09.2015 18:26)ravagor schrieb: [ -> ]
(29.09.2015 18:09)Morkhero schrieb: [ -> ]Ich komme mir halt nur etwas schäbig vor ^^ Und die Frage ist was passiert wenn das immer mehr Leute so machen. Fedex wird irgendwann darauf sicherlich reagieren.

Das denk ich auch. Die verfolgen das nicht weil es sich für Kleinbeträge nicht lohnt. Wenn das alle machen, wird Fed Ex irgendwann auch reagieren.
Der Staat verfolgt z.B. auch Beträge unter 20€ nicht (zumindest in Bayern).

Außerdem hat man diese Steuer verursacht und sollte auch für seine Steuerschulden aufkommen. Ob diese Steuer für einen persönlich Sinn macht oder nicht steht dabei rechtlich nicht zur Debatte. Wenn alle nur die Steuern bezahlen würden auf die sie Lust haben, können wir uns gleich Griechenland und Italien anschließen.
Rechnung erhalten, Einspruch eingelegt und dann Fehlerhafte Zollanmeldung.


(29.09.2015 18:26)Morkhero schrieb: [ -> ]Ich blick da nicht mehr durch ^^ Aber pielandreas hat ja oben eindeutig eine Gutschrift der Zölle VON Fedex. Also muss er doch die angeschrieben haben oder nicht... Skeptisch
Um mich mal kurz dazwischen zu melden. Andreas hat da völlig Recht. Ohne Auftrag, müsst ihr kein Geld an irgendwem zahlen. FedEx hat bereits die Kohle an den Zoll bezahlt und bleibt darauf sitzen. Da muss man sich als Empfänger keinerlei Sorgen machen.
So sieht es aus, anders aber wenn die Daten haben wollen und dich anschreiben etc., dann beauftragst du die, wenn die das Geld beim Fahrer haben wollen sieht es schlecht aus, dann rücken die das Paket nicht raus.
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