Polystoned - the art of collecting

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Ja, es ist schon ein leidiges Thema...Du hast natürlich auch Recht... Ich werde irgendwann eine Alternative programmieren und zufällig reich damit werden. 1Winknew
ebay UK/US regeln das besser, der Verkäufer kann (versteckt) ein Mindestpreis in seiner Auktion einstellen. Wird das nicht erreicht, bleibt der Artikel in seinem Besitz. Auf der Auktion steht lediglich die Info ob der Mindestpreis erreicht wurde oder nicht.
Das geht auch bei ebay Deutschland, allerdings wohl nicht in allen Kategorien, wenn ich da richtig informiert bin.
(14.10.2013 10:40)Morgul-Lord schrieb: [ -> ]Das geht auch bei ebay Deutschland, allerdings wohl nicht in allen Kategorien, wenn ich da richtig informiert bin.

Ich blick da auch nicht so richtig durch muss ich zugeben... Idee_003
(14.10.2013 10:40)Morgul-Lord schrieb: [ -> ]Das geht auch bei ebay Deutschland, allerdings wohl nicht in allen Kategorien, wenn ich da richtig informiert bin.

http://pages.ebay.de/help/sell/contextua...price.html
(14.10.2013 09:37)Argonath schrieb: [ -> ]Rechtlich gesehen begeht aber jeder Verkäufer der diese Taktik anwendet Vertragsbruch, da er in dem Moment in dem ein (Höchst-)Gebot auf seinen Artikel abgegeben wurde einen rechtsgültigen Kaufvertrag abschliesst. Soweit zumindest die Theorie.


Das ist an der Stelle vollkommen Inkorrekt. Der Vertrag kommt erst mit der Zahlung zustande und kann, da meistens von Privat an Privat jederzeit abgebrochen werden innerhalb von 2 Wochen indem der verkäufer das Geld zurückzahlt das bezahlt wurde. Da kann man nichts gegen machen und ist vollkommen rechtens. Nur ist das eben aufwändiger als die Auktion vorher abzubrechen.
Hättet ihr daher lieber wenn die Verkäufer die Auktionen statt sie abzubrechen, durchlaufen lassen, ihr bezahlt per Paypal und er zahlt gleich wieder zurück und ihr kriegt dennoch nicht das was ihr wolltet?

Ich hatte mal den Fall mit einem Ledermantel den ich für 1 euro gekauft hatte, hatte den auch mal bei meinem Anwalt gefragt (wofür hat man Rechtschutz 1Winknew ) Und der hatte mir den Sachverhalt wie oben beschrieben erklärt.

Es muss hierbei nichtmal eine richtige Begründung angegeben werden sondern es reicht auch "Eigenbedarf" oder ähnliches aus. Sollte sich die Meinung des Verkäufers dann binnen Stunden "ändern" und er den Artikel wieder einstellen ist dies ebenso rechtens, da der Vertrag zwischen euch aufgelösst wurde und nun erst ein neuer Zustande kommen muss, daher müsstet ihr, wohl oder übel, nochmal Bieten und selbst da kann das gleiche spiel von vorne losgehen.

Wenn das aber ein Händler macht, ist das was anderes, ich rede hier rein von Privatveräukfen.
(14.10.2013 14:16)Krata schrieb: [ -> ]
(14.10.2013 09:37)Argonath schrieb: [ -> ]Rechtlich gesehen begeht aber jeder Verkäufer der diese Taktik anwendet Vertragsbruch, da er in dem Moment in dem ein (Höchst-)Gebot auf seinen Artikel abgegeben wurde einen rechtsgültigen Kaufvertrag abschliesst. Soweit zumindest die Theorie.


Das ist an der Stelle vollkommen Inkorrekt. Der Vertrag kommt erst mit der Zahlung zustande und kann, da meistens von Privat an Privat jederzeit abgebrochen werden innerhalb von 2 Wochen indem der verkäufer das Geld zurückzahlt das bezahlt wurde. Da kann man nichts gegen machen und ist vollkommen rechtens. Nur ist das eben aufwändiger als die Auktion vorher abzubrechen.

Dann such dir einen Anwalt der etwas von seiner Arbeit versteht.... das ist absoluter Quatsch und gilt vielleicht in Abstrusien.

http://www.oberlahn.de/29-Nachrichten/nI...ktion.html

http://www.damm-legal.de/lg-detmold-vorz...tbietenden

Ausnahmen gibt es auch, die sind aber so geartet, dass es hinweise auf Gebote gab welche nicht mit einer nachweisbaren Kaufabsicht getätigt wurden.

Glaube in Alzey gab es dazu ein lustiges Urteil.
http://www.wbs-law.de/e-commerce/abgebro...atz-42620/ und dazu das Urteil http://www.wbs-law.de/wp-content/uploads...Urteil.pdf

Grüßele


....wow, hier lachen sich gerade 4 Anwälte und 2 Studenten checkig über die Aussage deines Anwaltes.


Dominik

Dies ist natürlich keine Rechtsberatung.
Sorry, das sollte auf keinen Fall dich irgendwie Angreifen und ist nicht böse gemeint.
Du ich find das vollkommen Okay 1Smile Ich hatte ja nur wiedergegeben was mir der Anwalt von meiner Rechtschutzversicherung gesagt hatte über Telefon, und generell glaube ich das dann erstmal.


Aber nun stellt sich mir natürlich die Frage wenn es möglich ist sowas einzuklagen, würde es überhaupt was bringen? Ich meine wir reden hier meistens über Beträge unter 100 euro und ich gehe schwer davon aus das nachher Aussage gegen Aussage stehen würde. Der Aufwand wäre denke ich viel zu groß :/
Einklagen ist selbstverständlich möglich solange die Aktion über ein offizielles Auktionshaus lief (Ebay, Hood etc.).
Allerdings werden das wohl nur die wenigsten auch tatsächlich tun. Aussage gegen Aussage wäre nicht das Problem, da der Käufer durch die Protokolle des Auktionshauses abgesichert wäre. Und da die Auktionshäuser dabei auch Gebühren verlieren (wenn auch i.d.R. nur im kleinen Rahmen) würden die eher mit dem Käufer/Bieter zusammenarbeiten als untätig zu bleiben.
Aber wie schon gesagt: Das ist alles Theorie. In der Praxis wird es wohl meistens übergangen wegen zu niedriger Streitwerte und es bleibt bei der Aufnahme des Verkäufers in die Blacklist. 1Winknew
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